Versicherung bei unseren Pilgerreisen
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie in Spanien, Portugal und Frankreich ähnlich wie in Deutschland krankenversichert. Sie benötigen nur die Europäische Kranken- versicherungskarte, die im Allgemeinen der normalen Krankenversicherungskarte entspricht. Behandlungen in Ländern der EU sind damit normalerweise kostenlos, Sie müssen lediglich evtl. benötigte Medikamente bezahlen. Diese Kosten werden Ihnen jedoch anschließend in Deutschland anteilig von Ihrer Krankenversicherung erstattet.

Sollten Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert sein, erkundigen Sie sich bitte vorher direkt bei dieser.
Wenn Sie sich für das Risiko eines nötigen Krankenrücktransports versichern wollen, be- nötigen Sie eine separate Auslandsreisekranken- und Rücktransportversicherung. Diese gilt meist ein ganzes Jahr für alle in diesem Jahr ange- tretenen Reisen. Sie sollten sich also erkundigen, ob Sie eine solche Versicherung bereits besitzen.
Dringend raten wir Ihnen zum Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung. Informationen hierzu erhalten Sie in dem von uns zur Verfügung gestellten Heft der Europäischen Reiseversicherung. (Sollte Ihnen dieses Heft nicht vorliegen, geben Sie uns bitte kurz einen Hinweis, damit wir es Ihnen zuschicken können.)
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss des RundumSorglos-Paketes der Europäischen Reise- versicherung. Hier bekommen Sie neben der Auslandsreise-Krankenversicherung und der Reiserücktritts- und Reiseabbruch-Versicherung auch eine Reisegepäck-Versicherung zu günstigen Konditionen.
Die von Ihnen gebuchten Flüge sind dann Bestandteil der von uns empfohlenen Reise- rücktritts-Versicherung, wenn Sie die Ver- sicherungssumme entsprechend um den Flugpreis erhöhen und die sich daraus ergebende Prämie an die Versicherung überweisen.
Diese Informationen können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen:
Infobrief 2012
